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Frühbehandlung

Eine kieferorthopädische Behandlung bei Kindern beginnt meist zwischen dem 9. und dem 11. Lebensjahr. Es kann jedoch ratsam sein, schon im Milchzahngebiss mit der Therapie zu beginnen – dies bezeichnen wir als Frühbehandlung.

Um Fehlfunktionen des Kiefers oder ungünstige Entwicklungen rechtzeitig zu erkennen, raten wir zu einer Vorsorgeuntersuchung in unserer Praxis in einem Alter von vier bis sechs Jahren. So können wir das Wachstum Ihres Kindes optimal nutzen, um mögliche Zahn- und Kieferfehlstellungen frühzeitig zu behandeln.

Das Ziel: ungestörtes Kieferwachstum

Das Ziel der kieferorthopädischen Frühbehandlung ist neben der Korrektur von Zahn- und Kieferfehlstellungen auch die Vorbeugung von Karies und Zahnfleischerkrankungen sowie die richtige Atmung und Aussprache. Denn nur, wenn alle funktionellen Bestandteile des Kausystems perfekt aufeinander abgestimmt sind, kann sich der Kiefer optimal entwickeln.

Dr. Marny Abendroth, Kieferorthopädin Dorsten

Wann ist eine Frühbehandlung empfehlenswert?

  • Bei ungünstigen Angewohnheiten, sogenannten Habits, wie Daumenlutschen, Schnullernuckeln oder dauerhafter Mundatmung. Durch frühzeitiges Abgewöhnen solcher Habits, z. B. mit einer Mundvorhofplatte, kann eine Fehlstellung häufig vermieden werden.
  • Bei frühem Milchzahnverlust. Milchzähne sind Platzhalter für die bleibenden Zähne. Verliert Ihr Kind frühzeitig einen Milchzahn, z. B. durch einen Unfall oder Karies, können angrenzende Zähne in die Lücke wandern. Der nachfolgende bleibende Zahn hat dann nicht mehr genügend Platz. Mit einem Lückenhalter halten wir den Platz für den bleibenden Zahn frei.
  • Bei schwerwiegenden Zahn- und Kieferfehlstellungen. Häufig sind Zahn- und Kieferfehlstellungen angeboren. Bei schwerwiegenden Fehlstellungen oder Fehlbildungen, z. B. einem starken Vorbiss, ist eine frühe Behandlung sinnvoll.

Welche Therapiegeräte bei einer Frühbehandlung zum Einsatz kommen, erfahren Sie in der KFO-Infowelt.